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(Baden-Württemberg)
Der Bundesrat hat in seiner 774. Sitzung am 22. März 2002 mehrheitlich beschlossen, der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten in der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Fassung ohne Änderung zuzustimmen.
Ringel- und Türkentauben
vom 1. November bis 20. FebruarDies bedeutet u. a. die vollständige Streichung der Jagdzeiten für Auer-, Birk- und Rackelwild (Auer- und Birkwild hatten in Baden Württemberg seither schon keine Jagdzeit) sowie die teilweise deutliche Verkürzung der Jagdzeiten von Ringel- und Türkentaube und einer Reihe weiterer Vogelarten. Die Neuregelungen sind am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Die geänderten Jagdzeiten der Bundesjagdzeitenverordnung sind auch in der Verordnung zur Änderung der LJagdGDVO vom 21. Juni 2002 berücksichtigt worden, die am 28. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Die Jagdzeiten für folgende Wildarten sind geändert worden: Höckerschwäne vom 1. November bis 20. Februar Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt und Trauerenten vom 1. Oktober bis 15. Januar Bläßhühner vom 11. September bis 20. Februar Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen vom 1. Oktober bis 10. Februar Neu ist auch der Wortlaut des § 1 Abs. 3: "Die in Absatz 1 festgesetzten Zeiten umfassen nur sölche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umstaänden für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung der Tierarten nicht besteht." |
