Schon- und Jagdzeiten in der BRD nach Bundesländern

(Baden-Württemberg)
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten

Der Bundesrat hat in seiner 774. Sitzung am 22. März 2002 mehrheitlich beschlossen, der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten in der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Fassung ohne Änderung zuzustimmen.

Dies bedeutet u. a. die vollständige Streichung der Jagdzeiten für Auer-, Birk- und Rackelwild (Auer- und Birkwild hatten in Baden Württemberg seither schon keine Jagdzeit) sowie die teilweise deutliche Verkürzung der Jagdzeiten von Ringel- und Türkentaube und einer Reihe weiterer Vogelarten.

Die Neuregelungen sind am 1. Mai 2002 in Kraft getreten.

Die geänderten Jagdzeiten der Bundesjagdzeitenverordnung sind auch in der Verordnung zur Änderung der LJagdGDVO vom 21. Juni 2002 berücksichtigt worden, die am 28. Juli 2002 in Kraft getreten ist.


Die Jagdzeiten für folgende Wildarten sind geändert worden:
Ringel- und Türkentauben vom 1. November bis 20. Februar

Höckerschwäne
vom 1. November bis 20. Februar

Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt und Trauerenten
vom 1. Oktober bis 15. Januar

Bläßhühner
vom 11. September bis 20. Februar

Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen
vom 1. Oktober bis 10. Februar


Neu ist auch der Wortlaut des § 1 Abs. 3:
"Die in Absatz 1 festgesetzten Zeiten umfassen nur sölche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umstaänden für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung der Tierarten nicht besteht."



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